Sie sind Vermieter und benötigen dringend Ihre Wohnung für Ihren persönlichen Bedarf, weil Ihnen z.B. plötzlich gekündigt wurde. In der Aufregung haben Sie sich verrechnet und in dem Kündigungsschreiben eine zu lange oder eine zu kurze Kündigungsfrist angegeben.
Ist die Kündigung
dadurch unwirksam
oder nur die Frist?
Diese Frage beantworte ich Ihnen im nachfolgenden Beitrag.